Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung komplett.

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen eine Zuzahlung leisten. Für jede Verordnung müssen 10 € Verordnungsgebühr plus 10% vom Wert der Verordnung zugezahlt werden. Sie bezahlen den Betrag an uns. Dieser wird uns von der jeweiligen Krankenkasse bei der Abrechnung wieder abgezogen.

Als Privatpatient schließen Sie zunächst mit uns einen Vertrag ab, bekommen von uns eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Kasse einreichen. Ob und welche Kosten Sie erstattet bekommen, ist abhängig von Ihrem Versicherungsumfang.