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Häufige Fragen
In der ersten Therapieeinheit findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt. Ziel ist es den Ist-Zustand des Patienten zu erfassen.Bei Kindern wird in Form von spielerischen standardisierten Tests z.B. der Wortschatz, die Grammatik oder die Aussprache bewertet und in einen Vergleich zu Altersgenossen gestellt. Neurologische Störungen und Störungen der Stimme werden in standardisierten Testverfahren ermittelt und ausgewertet. Basierend auf diesen Ergebnissen wird dann eine individuell angepasste Therapie für den Patienten entwickelt.
Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung komplett.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen eine Zuzahlung leisten. Für jede Verordnung müssen 10 € Verordnungsgebühr plus 10% vom Wert der Verordnung zugezahlt werden. Sie bezahlen den Betrag an uns. Dieser wird uns von der jeweiligen Krankenkasse bei der Abrechnung wieder abgezogen.
Als Privatpatient schließen Sie zunächst mit uns einen Vertrag ab, bekommen von uns eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Kasse einreichen. Ob und welche Kosten Sie erstattet bekommen, ist abhängig von Ihrem Versicherungsumfang.
Termine, welche nicht bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, (egal, ob wegen Krankheit, kurzfristig eingeschobener Termine, kaputtem Auto, etc…) werden Ihnen privat mit 50 Euro in Rechnung gestellt, da die Krankenkasse nur Termine bezahlt, die tatsächlich stattgefunden haben. Für einen funktionierenden Praxisablauf und die Ermöglichung des Therapieangebotes sind wir davon abhängig, dass Sie Ihre Termine einhalten bzw. rechtzeitig absagen. Nur das gibt uns die Chance, effektiv zu planen und den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten.
Wir behandeln nach telefonischer Absprache. Die logopädische Therapie findet in unseren Praxisräumen oder bei ärztlich verordnetem Hausbesuch zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt. Die Behandlungsdauer kann zwischen 30-45 Minuten oder auch 60 Minuten variieren.
Erwachsene sind nach der gesetzlichen Zuzahlungsregelung zuzahlungspflichtig. Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse sowie gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese sollte nicht älter als 14 Tage sein. In der Regel stellen Fachärzte wie Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte oder Neurologen Rezepte für Logopädie aus.