Die Dentosophie ist eine Selbstzahlerleistung und wird nicht über eine klassische logopädische Heilmittelverordnung abgerechnet.

Ob private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten übernehmen, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Wir empfehlen deshalb, eine mögliche Kostenerstattung vor Beginn direkt mit Ihrer Versicherung zu klären.

Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine transparente Übersicht über die zu erwartenden Kosten.